Wer eignet sich (nicht) als Datenschutzbeauftragter
Das Bundesdatenschutzgesetz gibt vor, dass Fachkenntnis und Zuverlässigkeit vor Ernennung zum Datenschutzbeauftragten (DSB) vorhanden sein muss.
- Fachkunde
Der Umfang der erforderlichen Fachkunde richtet sich insbe-sondere nach der Art und dem Umfang der Datenverarbeitung im Unternehmen. Es müssen technische, organisatorische und auch rechtliche Kenntnisse vorhanden sein.
- Zuverlässigkeit
Unter Zuverlässigkeit versteht man in diesem Zusammenhang:
- eine starke Persönlichkeit, die ggfs. auch mit Konflikten um die eigene Person umgehen kann
- didaktische Fähigkeiten
- Ferner gehört zur Zuverlässigkeit
- analytisches und technisches
Verständnis
- Wissen um die Betriebsabläufe
- sowie und insbesondere eine
persönliche Zuverlässigkeit hin-
sichtlich Organisation und
Loyalität gegenüber der verant-
wortlichen Stelle.
- Interessenskonflikt
Ein weiterer Aspekt der Zuverlässigkeit ist der Interessenskonflikt. Deshalb dürfen regelmäßig weder die Geschäftsführung/Vorstand/Inhaber, der IT-Verantwortliche, die Personalleitung, der Betriebsrat noch der Vertriebsleiter zum DSB bestellt werden.
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