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Wer eignet sich (nicht) als Datenschutzbeauftragter

Das Bundesdatenschutzgesetz gibt vor, dass Fachkenntnis und Zuverlässigkeit vor Ernennung zum Datenschutzbeauftragten (DSB) vorhanden sein muss.

  • Fachkunde
    Der Umfang der erforderlichen Fachkunde richtet sich insbe-sondere nach der Art und dem Umfang der Datenverarbeitung im Unternehmen. Es müssen technische, organisatorische und auch rechtliche Kenntnisse vorhanden sein.
  • Zuverlässigkeit
    Unter Zuverlässigkeit versteht man in diesem Zusammenhang:
    • eine starke Persönlichkeit, die ggfs. auch mit Konflikten um die eigene Person umgehen kann
    • didaktische Fähigkeiten
  • Ferner gehört zur Zuverlässigkeit
    - analytisches und technisches
      Verständnis
    - Wissen um die Betriebsabläufe
    - sowie und insbesondere eine
      persönliche Zuverlässigkeit hin-
      sichtlich Organisation und
      Loyalität gegenüber der verant-
      wortlichen Stelle.
  • Interessenskonflikt
    Ein weiterer Aspekt der Zuverlässigkeit ist der Interessenskonflikt. Deshalb dürfen regelmäßig weder die Geschäftsführung/Vorstand/Inhaber, der IT-Verantwortliche, die Personalleitung, der Betriebsrat noch der Vertriebsleiter zum DSB bestellt werden.

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